Verkaufsbedingungen

Verkaufsbedingungen HANDELSBEDINGUNGEN

1. Das bereitgestellte Angebot auf unseren Webseiten und in den gedruckten
Materialien macht kein Handelsangebot nach dem Recht aus.Die Firma behält sich das Recht zur selbständigen Modifikation und
Verbesserung der dargestellten Produkte vor. In Anbetracht dessen können trotzt aller Bemühungen die Fotos und andere
Informationen, die auf unseren Webseite und in den Druckmaterialien
präsentiert werden, sich von dem Endprodukt unterscheiden.

2. Die Bestellungen sind auf dem Bestellformular aufzugeben. Die
Druckmaterialien sind hier (Link) und auch bei den Vertreibern erhältlich.Im Moment der Depositeinzahlung gilt die Bestellung als komplett.(Die Deposithöhe wird mit dem Vertreiber individuell vereinbart).

3. Die Kutzmann Firma arbeitet mit den Logistik-Transport Unternehmen*
mit, die außen tätig sind. Im Zusammenhang damit ist die Firma imstande
die Produktionstermine der Kutschen Ex work Gola Wąsoska festzusetzen. Der
Transport und die Lieferung werden mit den Vertreibern individuell
vereinbart.Der längste Produktions- und Lieferungsfermin von einem Stück in Europa
beträgt zirka 7 Wochen.Der oben genannte Termin für den Kunden aus Australien, Asien, Nord- und
Südamerika beträgt 3 Monate.**

4. Die Schwingungen während des langen Transports verursachen die
Lockerung von Verbindungen , deswegen müssen alle Verbindungen zu
Sicherheitszwecken vor der ersten Testfahrt geprüft werden.

5. Der Wagenkauf ist gleichzeitig das Einverständnis zu den Handels- und
Garantiebedingungen der Firma Kutzmann.

 * Der lange Lieferungsprozess kann auf unvorhergesehene Probleme stoßen,
wie schlechte Wetterverhältnisse, die Straßensperrungen, Unfälle, die
weder die Transportfirmen noch die Firma Kutzmann nicht beeinflußen
können. In solchen Fällen können auch die Verzögerungen auftreten.

** Die oben genannten Termine sind am meisten viel kürzer, doch der
garantierte Lieferungsfrist kann manchmal die angegebenen Höchsttermine
erreichen.Die verbindlichen Daten werden einzig und allein von den Produzenten
erteilt.Die oben genannten Termine sind die Termine von der Firma Kutzmann für den
Hauptvertreiber, nicht für den individuellen Kunde.

 GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR DIE PFERDEKUTSCHEN VON DER FIRMA KUTZMANN

1. Die Firma Kutzmann erteilt eine 24-monatliche Garantie für die
eingekauften Produkte für den ersten Benutzer.

2. Der Garantiegeber versichert die gute Qualität und das leistungsfähige
Funktionieren des Geräts unter der Bedingung, dass es bestimmungsgemäß und
der Bedingungen entsprechend, die in der Beschreibung Technische
Spezifikation beinhaltet sind und auch der Bedienungsanleitung
entsprechend.

3. Im Falle des Auftretens einer Beschädigung während der Garantiefrist
versichert der Gerätsproduzent eine unbezahlbare Reparatur, die der
Verkaufspunkt in seinem Namen ausführt. Falls der Teilenauswechsel nötig
ist, versichert sie der Garantiegeber.Die zu wechselnde Teile müssen die Parameter der Ersatzteile erfüllen.

4. Der Verkäufer ist verpflichtet, das voll funktionsfähige Produkt zu
überlassen, das zur Nutzung geeignet ist.

5. Zu den Pflichten des Benutzers gehört die Regulierung, die Wartung des
Fahrzeugs und die die Beachtung der Bedienungsanleitung und der
Vorschriften, die in der technischen Spezifikation enthaltet sind.

6. Die Garantie beinhaltet keine Beschädigungen, die infolge der nicht
entsprechenden Benutzung oder der Bedienungs- und Sicherheitsanleitung
nicht entsprechend entstanden sind. Die Garantie berücksichtigt keine
Beschädigungen, die sich aus den Schicksalsereignissen ergibt und anderen
Umständen, die nach dem Verkauf aufgetreten sind.

7. Die Garantie beinhaltet keine Bereifung, Beleuchtung, Lager, Beläge,
Bremsscheiben und gebrauchten in dem Fahrzeug Komponenten, die von den
anderen Produzenten produziert werden.

8. Als Garantiereparaturen werden keine Regulierungen und Zudrehen der
Schraubenverbindungen und Elementenauswechsel geachtet, die während des
Betriebs der natürlichen Abnutzung unterliegen.

9. Die Garantie gilt nicht mehr als gültig im Falle:- des Ablaufs der Gültigkeitsfrist- der selbständigen Reparatur von dem Benutzer- der Ausführung der Konstruktionsänderungen- der Nichtbeachtung der ordnungsgemäßen Nutzungsvorschriften, die in der
Bedienungs- und Sicherheitsanleitung beinhaltet sind.

10. Im Rahmen der Garantie wechselt man oder repariert die einzelnen Teile
des Produkts.

11. Die Garantiekarte ist nur mit dem Siegel, der Unterschrift des
Verkaufspunkts und mit dem Verkaufsdatum gültig. Die Karte ist gültig nur
mit dem Kaufbeleg, der eingetragenen Kategorie und der Nummer des Geräts.

12. Um die garantierte Reparatur auszuführen, muss der Benutzer das Gerät
zum Verkaufspunkt liefern. Die dadurch bedingten Kosten deckt weder Agent
noch Firma Kutzmann.

13. Der Verkaufspunkt macht das gleiche Ort der Garantiereparaturen so wie
auch auftretenden nach einer Beanstandungsfrist (Service), wo der
Fahrzeugbesitzer die ausführliche Hilfe und Auskunft bekommen kann.

14. Im Verkaufspunkt ist erhältlich ein Formular der Störungsmeldung.

15. Die Garantie wird einzig und allein geprüft: nach dem Störungsmeldung
auf einem entsprechenden Formular, zusammen mit Garantiekarte und
Kaufsbeleg.

16. Fall wenn es die Reparatur eines Wagenteils nötig vor Ort bei dem
Kunde ist, der Kunde ist verpflichtet, die Erlaubnis des Produzenten nach
der vorherigen Information zum Thema der eventuellen Reparaturkosten
einzuholen. Irgendwelche Reparaturen, die ohne diese Erlaubnis ausgeführt
werden, werden nicht geprüft.

17. Die Kommunikation zwischen dem Produzenten kann einzig und allein in
der polnischen und in der englischen Sprache durchgeführt werden.

Im Falle der Interpretation ist die polnische Version verbindlich.